Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Livefone GmbH für Rechtsgeschäfte mit gewerblichen Kunden.
Die Livefone GmbH erbringt ihre Leistungen ausschließlich zu den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur durch ausdrückliche schriftliche Erklärung der Livefone GmbH Vertragsbestandteil.
1. Leistungen der Livefone GmbH
1.1 Die Leistungen der Livefone GmbH ergeben sich aus dem Einzelvertrag bzw. der vom Kunden unterschriebenen bzw. online erteilten Bestellung.
1.2 Das Schweigen der Livefone GmbH auf eine Bestellung des Kunden stellt auch im Rahmen einer fortbestehenden Geschäftsbeziehung keine Annahme dar. Bestellungen des Kunden bedürfen in jedem Fall der schriftlichen Annahme durch die Livefone GmbH.
1.3 Die Grundsätze des kaufmännischen Bestätigungsschreibens gelten nicht für Bestätigungsschreiben, die an die Livefone GmbH gerichtet sind.
1.4 Die Livefone GmbH kann für die Erbringung ihrer Leistungen Erfüllungsgehilfen, insbesondere Netzbetreiber, einsetzen.
1.5 Die Livefone GmbH erbringt ihre Leistungen nach dem Stand der Technik und im Rahmen ihrer betrieblichen und technischen Möglichkeiten, insbesondere der vorhandenen Kapazitäten. Die Livefone GmbH ist nicht verpflichtet, zusätzliche Kapazitäten für den Kunden bereitzustellen. Die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.
1.6 Die Livefone GmbH behält sich vor, im Falle erforderlicher Wartungsarbeiten ihre Leistungen zeitweise einzuschränken oder auszusetzen.
1.7 Die Livefone GmbH behält sich vor, ihre Leistungen einzuschränken oder die Art der Leistungserbringung zu ändern, sofern dies durch gesetzliche Bestimmungen, behördliche Anordnungen oder aufgrund von Änderungen der Leistungen von Netzbetreibern erforderlich ist. Solche Änderungen wird die Livefone GmbH, sofern möglich, dem Kunden zwei Wochen im Voraus mitteilen. Im Falle einer Änderung zu Lasten des Kunden ist dieser berechtigt, den Vertrag innerhalb von zwei Wochen ab Erhalt der Mitteilung mit Wirkung zum Inkrafttreten der Änderung zu kündigen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Änderung als genehmigt. Die Livefone GmbH wird den Kunden hierauf in der Mitteilung hinweisen.
1.8 Die Livefone GmbH behält sich vor, ihre Leistungen auszusetzen, wenn sie Anzeichen für eine missbräuchliche Inanspruchnahme ihrer Leistungen erhält oder eine Gefährdung ihrer Einrichtungen zu befürchten ist. Zu diesem Zweck kann die Livefone GmbH Bestands- und Verbindungsdaten erheben, verarbeiten und nutzen.
1.9 Unvorhersehbare Ereignisse, wie höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Ausfall von Telekommunikationsverbindungen sowie sonstige Störungen, auf die die Livefone GmbH keinen Einfluss hat und die von ihr nicht zu vertreten sind, entbinden die Livefone GmbH für ihre Dauer sowie für eine zur Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft erforderliche angemessene Nachfrist von der Pflicht zur rechtzeitigen Leistung. Falls die Störung länger als vier Wochen dauert, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten.
1.10 Die Livefone GmbH ist zur Lieferung von Einzelgesprächsnachweisen und Call Detail Records (CDR) nur verpflichtet, wenn dies im Einzelvertrag ausdrücklich bestimmt ist.
1.11 Die gewerbsmäßige Zurverfügungstellung der Leistungen der Livefone GmbH durch den Kunden an Dritte (Reselling) ist nur mit Zustimmung der Livefone GmbH zulässig. Werden die Leistungen ohne diese Zustimmung weitergegeben, ist die Livefone GmbH berechtigt, ihre Leistungen einzustellen. Eine Ausdehnung oder sonstige Änderung bei der Weitergabe der Leistungen an Dritte ist der Livefone GmbH im Voraus anzuzeigen.
2. Leistungen der Livefone GmbH für Calling Cards des Kunden
2.1 Die nachfolgenden Bestimmungen dieser Ziffer 2 gelten ergänzend für den Fall, dass die Livefone GmbH nach dem Einzelvertrag Leistungen für Calling Cards des Kunden zu erbringen hat.
2.2 Die Livefone GmbH richtet für den Kunden entsprechend dem Einzelvertrag bestimmte Gebührenkontingente für Sprachtelefonie ein.
2.3 Die Livefone GmbH übermittelt dem Kunden für jedes eingerichtete Kontingent die Einwahlnummern und eine Identifikationsnummer. Die Einwahlnummern sind auf eine durchschnittliche Belastung ausgelegt. In starken Belastungszeiten können Beschränkungen der Einwahlmöglichkeiten entstehen.
2.4 Dem Kunden ist bekannt, dass bestimmte Rufnummern (beispielsweise Servicerufnummern) unter Verwendung der Calling Cards nicht wählbar sein können und Calling Cards bei bestimmten Telefonen (z. B. öffentlichen Münz- oder Kartentelefonen) nicht oder nur mit zusätzlichen Gebühren (insbesondere in Hotels) verwendet werden können.
2.5 Wenn ein einzelnes Gebührenkontingent aufgebraucht ist, wird das laufende Gespräch ohne weitere Mitteilung abgebrochen und das Telefonkontingent gelöscht.
2.6 Ein Telefonkontingent wird je nach Produkt zwischen zwei und zwölf Monaten nach der Erstbenutzung gelöscht.
2.7 Die für den Kunden bereitgestellten Einwahlnummern werden durch diesen Vertrag nicht auf den Kunden übertragen. Es besteht auch im Falle der Beendigung des Vertrages kein Anspruch auf Übertragung.
3. Pflichten des Kunden
3.1 Der Kunde wird die Leistungen der Livefone GmbH nur über technisch einwandfreie und zugelassene Telekommunikationsanlagen nutzen. Ihm obliegt die Bereitstellung der von seiner Seite für die Leistungserbringung durch die Livefone GmbH erforderlichen technischen Einrichtungen. Die Herstellung der Verbindung zum Switch der Livefone GmbH ist vom Kunden auf eigene Kosten zu realisieren.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Livefone GmbH unverzüglich zu informieren, wenn er Anzeichen für eine unbefugte Inanspruchnahme der Leistungen durch Dritte oder sonstige unbefugte Einwirkungen auf die Telekommunikationseinrichtungen erhält. Der Kunde hat die durch eine solche unbefugte Inanspruchnahme entstehenden Kosten zu tragen.
3.3 Die Livefone GmbH ist berechtigt, vom Kunden auch nachträglich die Bestellung einer Sicherheit in Form einer selbstschuldnerischen Bürgschaft einer Großbank zu verlangen. Die Höhe der Bürgschaft wird nach dem Gesamtbetrag der Rechnungen für die letzten drei Monate unter Berücksichtigung der zu erwartenden Entwicklung des von der Livefone GmbH zu verarbeitenden Telekommunikationsvolumens festgelegt.
4. Pflichten des Kunden im Zusammenhang mit Calling Cards
4.1 Die nachfolgenden Pflichten des Kunden gelten ergänzend für den Fall, dass er Leistungen der Livefone GmbH für Calling Cards bezieht.
4.2 Der Kunde druckt auf seine Calling Cards die Einwahlnummer und die Identifikationsnummer zusammen mit dem der Identifikationsnummer zugeordneten Gebührenkontingent auf. Eine Identifikationsnummer darf nur für jeweils eine Calling Card verwendet werden.
4.3 Produktion, Vermarktung und Verkauf der Calling Cards werden vom Kunden im eigenen Namen durchgeführt. Ein Recht zur Nennung der Livefone GmbH in diesem Zusammenhang oder zur Verwendung der Marken der Livefone GmbH besteht nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung im Vertrag.
4.4 Der Kunde wird seine Endkunden in geeigneter Weise über die Handhabung von Calling Cards und die hiermit verbundenen Besonderheiten und etwaigen Einschränkungen, insbesondere die in Ziffer 2.4 genannten, hinweisen.
4.5 Der Kunde wirkt durch geeignete Bestimmungen und Hinweise in den Verträgen mit seinen Endkunden darauf hin, dass die von der Livefone GmbH übermittelten Identifikationsnummern vor unberechtigtem Zugriff Dritter geschützt werden. Der Kunde verpflichtet alle Mitarbeiter, Dienstleister und Wiederverkäufer entsprechend. Für die missbräuchliche Verwendung von Identifikationsnummern ist der Kunde verantwortlich, soweit die Identifikationsnummern nicht im Einflussbereich der Livefone GmbH unberechtigt Dritten bekannt werden. Der Kunde informiert die Livefone GmbH unverzüglich, wenn ihm Anhaltspunkte für einen Missbrauch von Identifikationsnummern vorliegen. Die Livefone GmbH kann nach eigenem Ermessen Telefonkontingente in Missbrauchsfällen sperren.
5. Zahlungsbedingungen
5.1 Preise und Abrechnungsintervalle ergeben sich aus der jeweils bei Vertragsschluss gültigen Preisliste der Livefone GmbH, sofern im Einzelvertrag keine abweichenden Regelungen getroffen werden.
5.2 Die Livefone GmbH stellt dem Kunden für ihre Leistungen vor bzw. nach der Leistungserfüllung eine Rechnung aus. Die Livefone GmbH ist jedoch berechtigt, auch bislang nicht berechnete Leistungen aus früheren Abrechnungsperioden nachträglich in Rechnung zu stellen. Die Livefone GmbH ist berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen.
5.3 Im Falle von Leistungen für Calling Cards ist vor Aktivierung der Identifikationsnummern eine Vorauszahlung an die Livefone GmbH zu leisten. Die Livefone GmbH ist berechtigt, die restlichen Gesprächsguthaben zu sperren, wenn die Vorauszahlung aufgebraucht ist.
5.4 Rechnungsbeträge sind innerhalb von zwei Wochen ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern es keine schriftlichen Sondervereinbarungen gibt. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.
5.5 Die Livefone GmbH behält sich vor, die Preise für ihre Leistungen zur Anpassung an die allgemeine Kostenentwicklung und zum Ausgleich von Preiserhöhungen der Netzbetreiber zu erhöhen. Die Livefone GmbH wird den Kunden zwei Wochen im Voraus über eine Preiserhöhung informieren. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag innerhalb von einer Woche nach der Mitteilung mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Preise zu kündigen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die neuen Preise als vom Kunden genehmigt. Die Livefone GmbH wird den Kunden hierauf in der Preismitteilung hinweisen.
5.6 Gegen Forderungen der Livefone GmbH kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
5.7 Einwendungen gegen die Rechnungen der Livefone GmbH kann der Kunde nur innerhalb von zwei Wochen nach Zugang erheben. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Rechnung als genehmigt.
5.8 Für unrichtige Entgeltforderungen für Leistungen der Livefone GmbH, deren richtige Höhe nicht feststellbar ist, hat die Livefone GmbH vorbehaltlich einer anderweitigen gütlichen Einigung der Parteien im Einzelfall wenigstens Anspruch auf das durchschnittliche Entgelt aus den sechs letzten unbeanstandeten Rechnungen; sind weniger Rechnungen gestellt worden, ist deren Durchschnitt maßgebend.
6. Gewährleistung und Haftung
6.1 Die Livefone GmbH erbringt ihre Leistungen entsprechend der ihr von den Netzbetreibern zur Verfügung gestellten Kapazitäten. Die Livefone GmbH übernimmt keine Gewährleistung für die ununterbrochene Verfügbarkeit ihrer Leistungen, tritt jedoch an den Kunden für den Fall einer Unterbrechung ihre Gewährleistungsansprüche gegen die betreffenden Netzbetreiber ab.
6.2 Die Livefone GmbH übernimmt keine Gewährleistung im Falle der Beeinträchtigung ihrer Leistungen, die auf einem Verstoß des Kunden gegen seine Mitwirkungspflichten beruhen, insbesondere wenn der Kunde fehlerhafte oder nicht zugelassene Telekommunikationseinrichtungen verwendet oder angemessene Vorkehrungen gegen einen Missbrauch von Identifikationsnummern von Calling Cards unterlassen hat.
6.3 Die Livefone GmbH haftet für Schäden des Kunden im Falle leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und soweit die Livefone GmbH eine vertragswesentliche Leistungspflicht (Kardinalpflicht) verletzt hat. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ist auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden beschränkt.
6.4 Die Haftung der Livefone GmbH gegenüber dem Kunden ist auf EUR 25.000 je schadensverursachendes Ereignis beschränkt. Soweit § 70 Telekommunikationsgesetz (TKG) Anwendung findet, richtet sich die Haftungshöchstgrenze nach den Vorgaben dieser Vorschrift.
6.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sowohl für vertragliche als auch für außervertragliche, insbesondere deliktische Schadensersatzansprüche des Kunden. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
6.6 Der Kunde stellt die Livefone GmbH von allen Ansprüchen frei, die von seinen Endkunden gegen die Livefone GmbH erhoben werden. Dies gilt insbesondere im Falle der unbefugten Nutzung der Leistungen der Livefone GmbH durch Dritte.
6.7 Produkte von Fremdherstellern, wie z. B. IDT, Merkur, Dentel, BT, GlobalNomi, für GSM-SIM-Karten und Auflade-Voucher u. a. werden von der Livefone GmbH lediglich im Auftrag des Herausgebers weiterverkauft bzw. vermittelt. Es besteht kein Anspruch auf eine eventuelle Deaktivierung bzw. Gutschrift aus irgendeinem Grund gegenüber der Livefone GmbH. Sollten Leistungen der Dritten für diese Produkte nicht mehr erfüllt werden, kann daraus kein Anspruch gegenüber der Livefone GmbH abgeleitet werden. Die Livefone GmbH ist zum vollumfänglichen Inkasso berechtigt.
7. Laufzeit
7.1 Sofern der Vertrag die Laufzeit nicht bestimmt, wird er für die Dauer von zwölf Monaten abgeschlossen und verlängert sich jeweils um drei Monate, wenn er nicht jeweils drei Monate vor Ablauf von einer der Parteien schriftlich gekündigt wird.
7.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für die Livefone GmbH insbesondere dann vor, wenn der Kunde mit der Bezahlung eines Betrages, der dem durchschnittlichen Rechnungsbetrag für zwei Monate entspricht, in Verzug ist.
7.3 Im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch die Livefone GmbH, die durch einen vom Kunden zu vertretenden Umstand begründet ist, ist der Kunde verpflichtet, der Livefone GmbH eine Entschädigung in Höhe der Entgelte zu zahlen, die auf Grundlage bisheriger Rechnungen bis zum nächstmöglichen Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages nach Ziffer 7.1 zu erwarten gewesen wären.
8. Datenschutz und Vertraulichkeit
8.1 Die Livefone GmbH verarbeitet die Bestands- und Verbindungsdaten des Kunden gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes (TDDDG).
8.2 Die Livefone GmbH und der Kunde verpflichten sich, alle Informationen im Zusammenhang mit dem Vertrag und dessen Durchführung, insbesondere die Bedingungen des Vertrages und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, vertraulich zu behandeln und solche Informationen weder direkt noch indirekt für eigene oder fremde wirtschaftliche Zwecke zu verwenden. Dies gilt nicht, sofern diese Informationen bereits aus Quellen, die nicht solche der Parteien sind, bekannt waren oder wenn eine gesetzliche, gerichtliche oder behördliche Verpflichtung zur Offenlegung solcher Informationen besteht.
8.3 Alle Formen der Öffentlichkeitsarbeit und Pressemitteilungen jeder Art, die im Zusammenhang mit dem Vertrag stehen, sind vor der Freigabe inhaltlich mit der anderen Partei abzustimmen.
9. Sonstiges
9.1 Alle Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform unter Ausschluss der elektronischen Form.
9.2 Die Livefone GmbH ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Die Livefone GmbH wird den Kunden zwei Wochen im Voraus über eine solche Änderung informieren. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag innerhalb von einer Woche nach der Mitteilung mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu kündigen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die neuen Bedingungen als vom Kunden genehmigt. Die Livefone GmbH wird den Kunden hierauf in der Mitteilung über die Änderung hinweisen.
9.3 Der Kunde darf Ansprüche aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Livefone GmbH abtreten.
9.4 Der Vertrag zwischen der Livefone GmbH und dem Kunden unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertrag ist für den Fall, dass der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz der Livefone GmbH in Eschborn. Die Livefone GmbH ist jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.
9.5 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine Regelung, die dem gewollten rechtlichen Ergebnis und dem von den Parteien angestrebten wirtschaftlichen Erfolg am nächsten kommt.
Stand: Oktober 2026


